Compliance an den DITF

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) sind eine gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Compliance bedeutet für die DITF die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie der organisationsinternen Regelungen.

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbands Deutscher Stiftung sind für unser Handeln bindend und definieren unsere Verantwortung und unsere Rolle in der Gesellschaft.

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens, das Erkenntnisgewinn anstrebt und von der Öffentlichkeit respektiert werden soll.

Die in den Leitlinien der DITF aufgeführten Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis greifen die Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Januar l998 und dem aktualisierten Kodex vom 01. August 2019 auf und passen sie den Forschungsbedingungen der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung an. Sie umfassen Regeln für die wissenschaftliche Alltagspraxis, die Kollegialität und Kooperation sowie Regeln für die Veröffentlichung von Ergebnissen und für die Leistungsbewertung.

Neutrale, qualifizierte und persönlich integre Ombudspersonen beraten in Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.

Gleichstellungsplan der DITF

Die DITF verstehen die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit als zentrale Querschnittsaufgabe, die sich auf alle Arbeitsbereiche erstreckt. Der Vorstand bekennt sich dazu, Maßnahmen zur Stärkung der Chancengleichheit an den DITF zu verwirklichen.

Der Gleichstellungsplan der DITF beruht auf der grundgesetzlichen Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Diversen, dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG), zu dessen Anwendung die DITF sich bekennen.

Die DITF setzen es sich zum Ziel, Frauen explizit zu fördern, indem ihnen besondere Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten geboten werden. Die DITF streben ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Karrierestufen und Arbeitsbereichen an und stärken die Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf — für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie im wissenschaftsstützenden Bereich.