Die DITF sind durch die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) verpflichtet für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Sorge zu tragen und eine Meldestelle einzurichten, bei der Hinweisgeber vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, interner Vorschriften und ethischer Grundsätze hat für die DITF seit jeher einen hohen Stellenwert. Um die Einhaltung dieser Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen, können Sie mithilfe des Hinweisgebersystems Hinweise über mögliche Verstöße und etwaiges Fehlverhalten, über das Hinweisgebersystem der DITF schnell, unkompliziert und vor allem sicher und anonym an die interne Compliance Abteilung (Meldestelle) weiterleiten.

Die interne Compliance Abteilung wird von unseren Juristen ausgeübt. Diese bearbeiten Ihren Hinweis, gehen diesem nach und geben Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.

Sollten Sie Ihren Hinweis nicht anonym melden wollen, können Sie sich auch direkt, ohne Nutzung des Hinweisgeberportals, an diese im Falle eines Compliance Verstoßes wenden.

Jeder Meldung wird sorgfältig nachgegangen, wobei für gemeldete Personen stets die Unschuldsvermutung gilt, welche erst nach erfolgreicher Aufklärung des Sachverhalts aufgehoben werden kann.

Für die Kommunikation mit der Compliance Abteilung haben wir das digitale Hinweisgebersystem hintcatcher eingeführt. Damit ist gewährleistet, dass Sie Ihre Meldungen völlig anonym melden können. Dies ist nicht nur intern möglich, sondern von jedem beliebigen Ort aus. Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte waren bei der Einführung beteiligt.

Für Ihre Meldung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

https://report.hintcatcher.com/8Lm3s5FYe0B2qzRf5obm/

Über das Hinweisgebersystem können Sie Datum & Uhrzeit des möglichen Verstoßes angeben, Dateianhänge hinzufügen oder aber auch mündlich durch eine Sprachnachricht Ihre Informationen weiterleiten.

Ihre eingegangene Nachricht wird dann von unserer internen Compliance Abteilung empfangen und Ihnen wird der Eingang der Nachricht bestätigt.

Sie selbst erhalten von dem Hinweisgebersystem zufallsgenerierte Zugangsdaten zu Ihrer individuellen, fallbezogenen Postbox um anonym mit unserer internen Compliance Abteilung zu kommunizieren.

Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Meldung. Die Meldung wird geprüft und binnen 3 Monaten erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung und ggf. über die ergriffenen Maßnahmen.

Zu den Maßnahmen kann je nach Verstoß und Meldung der Kontakt zu den Betroffenen Personen oder anderer Beteiligter im Umfeld gehören. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, kann die Compliance Abteilung entsprechende Handlungshinweise geben.

Für den Fall eines erheblichen Korruptionsverdachts oder aber dem Bekanntwerden wirtschaftskrimineller Handlungen können Sie sich auch an den von uns beauftragten Vertrauensanwalt des Landes Baden-Württemberg wenden.

Den Vertrauensanwalt, Herrn Rechtsanwalt Michael Rohlfing können Sie zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung über die Mail Adresse: vertrauensanwalt@bender-harrer.de erreichen.

Sofern gewünscht, wird die interne Compliance Abteilung als auch der Vertrauensanwalt die Vertraulichkeit gegenüber der Person des Meldenden versichern.