Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den zentralen Rechnungseingang https://service-bw.de/erechnung unter Angabe der Leitweg-ID.